Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz
Nachdem die Förderungen in diesem Bereich über den Jahreswechsel ausgesetzt waren, sind Antrage inzwischen wieder möglich. Zum 15. Februar 2024 ist eine neue Richtlinie für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) in Kraft getreten. Es handelt sich aber dabei aber nur um Anpassungen der bestehenden Richtlinie an das EU-Recht.
Die Förderung besteht aus sechs Fördermodulen mit unterschiedlichen Schwerpunkten:
Modul 1 Querschnittstechnologien
HIer werden der Erwerb und die Installation von hocheffizienten elektrischen Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeugern gefördert.
Modul 2 Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Über Modul 2 werden der Erwerb und die Installation von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien gefördert.
Modul 3 MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems werden in diesem Modul gefördert.
Modul 4 Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Kleine und Mittlere Unternehmen können für den Erwerb und den Einbau von Anlagen, die zu bestimmten Technologiekategorien gehören, eine pauschale Förderung erhalten.
Modul 5 Transformationspläne
Bei dieser Förderung ist beabsichtigt, sog. Transformationspläne zu erstellen, die Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität unterstützen.
Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Bei diesem Modul wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen gefördert.
Sie benötigen weitere Informationen und Hilfe bei der Antragstellung? Wir helfen Ihnen gerne!