Seit dem 1. Januar 2020 bietet das Forschungszulagengesetz (FZulG) Unternehmen in Deutschland eine attraktive Möglichkeit, ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) steuerlich fördern zu lassen. Die Forschungszulage richtet sich an alle steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Branche oder Gewinnsituation – und unterstützt Vorhaben in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung .Die Höhe der Zulage bemisst sich nach den förderfähigen Aufwendungen:
Eigenbetrieblich durchgeführte FuE-Vorhaben: Hierzu zählen der Bruttoarbeitslohn der in FuE beschäftigten Mitarbeiter.
Auftragsforschung: 60 % des an Dritte gezahlten Entgelts für FuE-Leistungen sind förderfähig.
Das Antragsverfahren ist zweistufig: Zunächst wird bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit des Vorhabens beantragt. Anschließend erfolgt die Antragstellung beim zuständigen Finanzamt über das ELSTER-Portal .
Die Innovationsgesellschaft steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um das Potenzial der Forschungszulage optimal für Ihr Unternehmen zu nutzen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Identifikation förderfähiger Projekte bis zur Begleitung des Antragsverfahrens zur Anerkennung. Die steuerliche Geltendmachung, beispielsweise im Rahmen der Körperschaftssteuererklärung, obliegt natürlich Ihrerer Steuerberatung. Unser Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand für Sie zu minimieren und die maximale Förderung für Ihre Innovationsvorhaben zu sichern.
Nutzen Sie die Chancen der steuerlichen FuE-Förderung und setzen Sie auf die Expertise der Innovationsgesellschaft. Gemeinsam bringen wir Ihre Ideen voran. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
