Möchten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Fördermittel beantragen, so unterliegen sie in der Regel einer Testatpflicht zum Nachweis ihrer KMU-Eigenschaft. Ein solches KMU-Testat ist von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater bzw. von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auszustellen und in der Regel mit Zeitaufwand und ggf. Kosten verbunden. Minimieren Sie diesen Aufwand, indem Sie Ihre Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung im Zuge der Arbeiten für Ihren Jahresabschluss mit der Erstellung eines KMU-Testates beauftragen. Der durchgeführte Jahresabschluss darf, gerechnet vom Tag der Antragstellung, nicht älter als zwei Jahre sein. Wenn Sie also eine Förderung in 2025 beantragen, muss der Jahresabschluss mindestens von 2023 sein. Sollte noch kein Jahresabschluss vorliegen, werden in der Regel auch die Zahlen aus der letzten kumulierten BWA des Vorjahres akzeptiert.
Das aktuelle sogenannte KMU-Prüfschema für 2021 bis 2027 finden sie als PDF-Datei im Downloadcenter der NBank unter
https://www.nbank.de/Service/Downloadcenter/index.html (Stichwort: Prüfschema).
Übrigens – bei Vorlage eines KMU-Testates können kleine und mittlere Unternehmen im Weserbergland kostenfrei unsere Technologie- und Innovationsberatung in Anspruch nehmen! Sprechen Sie uns an!