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Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ

Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks oder im Bereich der Life Sciences oder eHealth tätig bzw. ein kleines freiberufliches Planungsbüros können seit Ende Juni wieder Anträge auf Förderung von Digitalisierungsvorhaben stellen. Im Vergleich zur früheren Förderung sind aber die Anforderungen erheblich gestiegen. So muss die Investition in die digitale Transformation einen deutlichen Digitalisierungsfortschritt in Ihrem Unternehmen erreichen. Außerdem muss das Vorhaben einen hohen Innovationsgehalt aufweisen. Beginnen mit dem Vorhaben darf ein Unternehmen erst nach Bescheiderteilung. Drei Monate kann man hier erfahrungsgemäß einplanen. Dafür gibt es dann aber auch je nach Unternehmensgröße bis zu 35% Zuschuss, maximal 50.000 €.

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